spanowsky
dietrich01

Wie wird man Fachanwalt ?

Das anwaltliche Berufsrecht gestattet Rechtsanwälten, die eine besondere Zusatzausbildung durchlaufen haben, und die besondere praktische Erfahrungen aufweisen, die Bezeichnung „Fachanwälte“ zu führen.
In der Kanzlei Spanowsky & Dietrich trifft dies aktuell für die Gebiete Verkehrsrecht, sowie Arbeitsrecht und Mietrecht / Wohnungseigentum zu.

Für die verschiedenen Rechtsgebiete schreibt das anwaltliche Berufsrecht vor, dass der Rechtsanwalt, der seine Zulassung als Fachanwalt beantragt, besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorweisen muss.

Nach der Fachanwaltsordnung (FAO) liegen besondere theoretische Kenntnisse und besondere prak-tische Erfahrungen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Voraussetzungen sind:

• eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung.
• Absolvierung eines fachspezifischen Lehrganges (Zeitdauer dieser theoretischen Zusatzausbildung: mindestens 120 Zeitstunden ohne die Zeit für die Klausuren)
• Schriftliche Prüfung durch Nachweis von mindestens 3 bestandenen Leistungsnachweisen (Klausuren)
• Nachweis von praktischen Erfahrungen in Form einer Mindestzahl von persönlich und weisungsfrei bearbeiteten Fällen auf dem Fachgebiet
• Abnahme einer mündlichen Prüfung (so genanntes Fachgespräch), von dem abgesehen werden kann, wenn die schriftlich nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen dies rechtfertigen
• Verpflichtende regelmäßige Fortbildung auch nach Ablegung der Prüfungen und Zulassung als Fachanwalt (mindestens 15 Stunden gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisende Fortbildungszeit)

Warum zum Fachanwalt ?

Als Fachanwälte mit Ausbildung, Fachprüfung und Praxiserfahrung zum Erfolg

Der Mandant kann mit Recht erwarten, dass der Anwalt sich dem Anliegen mit fundierten Kenntnissen widmet. Die Fülle an gesetzlichen Neuerungen und zu beachtender Rechtsprechung der höchsten Gerichte hat es mit sich gebracht, dass die Anwaltschaft in den letzten Jahren immer mehr spezialisiert hat.

Daher wollen wir unseren Mandanten als Fachanwälte mit nachgewiesenen Qualifikationen und fachübergreifend eine besondere Qualität bei unserer Tätigkeit bieten:

Qualifikationen im Immobilienrecht

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Mandanten im Bereich des Immobilienrechts umfassend beraten und vertreten zu können:

Rechtsanwalt Spanowsky besitzt aus seiner Tätigkeit als Notar* vertiefte Kenntnisse im Bereich des Grundstückskaufrechts und der Kreditsicherung durch Grundschulden und Hypotheken. Rechtsanwalt Dietrich hat schon seit seinem Studium ein besonderes Faible für das Mietrecht. Seit 2007 ist RA Dietrich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum.

Zum Immobilienrecht im weitesten Sinne zählen wir auch das private Baurecht. Wir vertreten und beraten Bauherren mit langjähriger Praxiserfahrung bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei Baumängeln und stehen an der Seite von Industrie, Fach- und Handwerksbetrieben bei der Beitreibung des Werklohns.

Qualifikation im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dietrich ist zudem seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es werden sowohl Mandate von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angenommen. Die Philosophie dahinter ist, dass dadurch eine „Betriebsblindheit“ vermieden werden soll. Es lohnt regelmäßig, Verhandlungen mit dem Ziel einer Einigung zu führen. Dadurch werden langwierige und teure Prozesse abgekürzt oder ganz vermieden. Wer die Interessenlage der Gegenseite aus der täglichen Praxis kennt, kann die Verhandlungen zielgerichtet und auf Augenhöhe mit der Gegenseite im Interesse des jeweiligen Mandanten führen.

Qualifikation im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Spanowsky vertritt als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit langjähriger Praxiserfahrung und mit Fachanwaltsbestellung  seit 2007 Verkehrsunfallopfer gegenüber Versicherern. Dabei steht im Vordergrund, die verschiedenen Ansprüche auf Schadensersatz (Reparatur- oder Wiederbeschaffung, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Standgeld und Abschleppkosten), Schmerzensgeld sowie weitere Ansprüche wie Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden und Fahrtkosten wie etwa zum Arzt oder zur Physiotherapie optimal durchzusetzen.

Dazu gehört auch der gesamte Bereich des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts: Wo z.B. der Verlust des Führerscheins droht oder um die Notwendigkeit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gestritten wird, steht er als erfahrener Fachanwalt Mandanten zur Seite.


* Bei der Tätigkeit als Notar bzw. Anwalt ist gem. den gesetzlichen Anforderungen eine Mandatierung ausgeschlossen, wenn bereits eine Vorbefassung aus dem jeweils anderen Berufszweig vorgelegen hat.